Rentenreform 2026: Was die geplante Altersvorsorgepflicht für KMU und Selbstständige in Schleswig-Holstein bedeutet

Künftige Selbstständige in Deutschland sollen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einbezogen werden. Wichtig zur Klarstellung: Die Pflicht gilt ausschließlich für neue Selbstständige (Tätigkeitsaufnahme nach dem Stichtag) – nach den Plänen der Alterssicherungskommission sogar ohne Opt-out. Für Bestandsselbstständige gilt der Bestandsschutz mit der Möglichkeit zum voraussetzungslosen Opt-out. Dieser Bericht und die Analyse des BDS SH zeigt die Beitragsbelastungen, empirische Daten und die Position des BDS SH auf. Über die BDS Umfrage zur Altersvorsorge können Betroffene direkt Einfluss auf die politische Begleitung des Gesetzgebungsprozesses nehmen.

Welche finanziellen Gefahren drohen Solo-Selbstständigen und KMU durch die Rentenreform 2026?

Die geplante Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung bedeutet für viele Gründer, Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe in Schleswig-Holstein eine erhebliche Erhöhung der monatlichen Fixkosten. Anders als Angestellte müssen Selbstständige den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil vollständig alleine tragen.

Beim vollen Regelbeitrag beläuft sich die zusätzliche Belastung im Jahr 2026 auf 735,63 Euro pro Monat. Insbesondere in der Gründungsphase oder bei schwankenden Erträgen führt diese zusätzliche Beitragsbürde zusammen mit den Beträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung schnell zu einer Liquiditäts- und Existenzgefährdung.

Sollte Empfehlung 22 der Alterssicherungskommission unverändert umgesetzt werden, entfällt für neue Selbstständige die Befreiungsmöglichkeit (Opt-out). Das entzieht Unternehmern die Freiheit, ihre Altersvorsorge flexibel und renditestark am freien Markt zu gestalten.

Wie sieht ein fairer Lösungsansatz für die Altersvorsorge von Selbstständigen aus?

Der Bund der Selbständigen Schleswig-Holstein e.V. (BDS SH) befürwortet eine solide Absicherung im Alter, fordert aber eine Ausgestaltung mit echter Wahlfreiheit, flexiblen Beiträgen und einer ausreichenden Gründer-Karenzzeit. Eine pauschale Rentenversicherungspflicht schießt am tatsächlichen Bedarf der Praxis vorbei.

„Weder erfasst das Statistische Bundesamt im Mikrozensus alle Formen der Altersvorsorge,
noch lässt sich ein erhöhtes Armutsrisiko bei Soloselbständigen und Kleinunternehmern statistisch belegen. […]“

Lothar Koch
BDS SH Mitglied der Arbeitsgruppe Altersvorsorge

Eine DIW-Studie aus dem Jahr 2026 belegt, dass 93 % aller Selbstständigen bereits aktiv für das Alter vorsorgen – nur etwa 7 % verfügen über keinerlei Vorsorge. Selbstständige legen im Durchschnitt mehr als ein Fünftel ihres Nettoeinkommens in nicht-obligatorischen Vorsorgeformen an. Dennoch liegt der Anteil der über 65-jährigen ehemals Selbstständigen in der Grundsicherung mit über 4 % mehr als doppelt so hoch wie bei Angestellten (rund 2 %).

Der BDS SH vertritt die Interessen der schleswig-holsteinischen Betriebe gegenüber der Politik und setzt sich für vier zentrale Kernforderungen im Gesetzesverfahren bis Ende 2026 ein:

  • Echte Wahlfreiheit zwischen GRV und zertifizierten privaten Vorsorgeformen (Opt-out).
  • Einkommensabhängige, flexible und nachzahlbare Beitragsbemessung.
  • Mindestens dreijährige Karenzzeit für Existenzgründer.
  • Vorherige Beseitigung der Beitragsungerechtigkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Um die Interessen regionaler KMU politisch wirksam einzubringen, führt der BDS Deutschland aktuell eine Erhebung durch. Nutze die BDS Umfrage zur Altersvorsorge, um deine Praxisdaten anonym einzubringen und der Stimme der Selbstständigen in Schleswig-Holstein und Deutschland Gewicht zu verleihen.

Gegenüberstellung: Aktueller Reformvorschlag vs. Forderungen des BDS SH

Die nachfolgende Übersicht vergleicht die Eckpunkte der Empfehlungen der Alterssicherungskommission 2026 mit den Positionen des BDS SH:

KriteriumEmpfehlung Alterssicherungskommission (Juni 2026)Position & Forderung BDS SH
Wahlfreiheit / Opt-outKein Opt-out für neue Selbstständige; Opt-out nur für BeständeEchte Wahlfreiheit (Opt-out) für neue und bestehende Selbstständige
Regelbeitrag (Monat)735,63 € (2026)Einkommensabhängige Beitragsbemessung mit Bagatellgrenzen
Gründer-KarenzzeitHalber Regelbeitrag (367,82 €/Monat) für 3 JahreBeitragsfreie oder stark reduzierte Phase von mindestens 3 Jahren
Empirische BasisAusgehen von generellem SchutzbedarfBerücksichtigung der DIW-Daten (93 % Vorsorgequote)
GKV-WechselwirkungKeine direkte Verknüpfung vorgesehenVorherige Reform der GKV-Mindestbemessung erforderlich

FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Altersvorsorgepflicht kompakt beantwortet

Wer ist von der geplanten Rentenversicherungspflicht betroffen?
  • Betroffen sein sollen primär „neue“ Selbstständige, die ihre Tätigkeit nach dem Stichtag des geplanten Gesetzes aufnehmen und keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören. Bestandsselbstständige sollen die Möglichkeit erhalten, sich herauszuoptieren.
Wie hoch sind die voraussichtlichen Rentenbeiträge im Jahr 2026?

Der volle Regelbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 735,63 Euro pro Monat. In den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit soll ein halber Regelbeitrag von 367,82 Euro pro Monat gelten. Alternativ sind einkommensabhängige Beitragszahlungen (18,6 % des Gewinns) vorgesehen.

Gibt es ein Recht auf Beitragsbefreiung (Opt-out) bei alternativer Vorsorge?

Während der Koalitionsvertrag eine Wahlfreiheit mit Befreiungsmöglichkeit vorsah, empfiehlt die Alterssicherungskommission für neue Selbstständige ein System ohne Opt-out. Der BDS SH kämpft im laufenden Gesetzgebungsverfahren strikt für den Erhalt der Wahlfreiheit.

Wann soll die Reform in Kraft treten?

Das Gesetzespaket soll nach Beschluss des Koalitionsausschusses bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Ein finales Gesetz liegt derzeit noch nicht vor.

Fazit & Nächster Schritt

Du wünscht dir tiefergehenden Input dazu? Lies dir unsere Analyse zur geplanten Rentenreform und ihrer Bedeutung für KMU und Solo-Selbstständige in Schleswig-Holstein durch.

Die geplanten Vorgaben zur Rentenversicherungspflicht stellen viele Kleinstunternehmen und Gründer vor finanzielle Herausforderungen. Als Landesverband vertritt der BDS SH die Interessen der Betroffenen in Schleswig-Holstein und bringt deren Praxisanforderungen in die politische Debatte ein.

Unterstütze die politische Arbeit des Verbandes und gestalte die Positionierung aktiv mit: Nimm an der BDS Umfrage zur Altersvorsorge teil. Für eine individuelle Beratung zu Verbandsleistungen und Netzwerkmöglichkeiten steht das Team des BDS SH direkt zur Verfügung.


Autor: Geschäftsführender Vorstand des BDS SH

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