Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Das BMAS plant: Wer Schutz vor Scheinselbstständigkeit will, muss in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – bis zu 1.571,80 € im Monat.
  • Das vermeintliche Wahlrecht wird in der Praxis zum Zwang, weil Auftraggeber nur noch „neue Selbstständige“ beauftragen werden.
  • Informiere dich jetzt über deinen Status und sprich deine Auftraggeber proaktiv an.
  • Der BDS SH beobachtet den Gesetzesentwurf kritisch und kämpft für faire Bedingungen.

Was plant das Bundesarbeitsministerium mit der „neuen Selbstständigkeit“?

Das BMAS plant: Wer Schutz vor Scheinselbstständigkeit will, muss in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – bis zu 1.571,80 € im Monat. Das vermeintliche Wahlrecht wird in der Praxis zum Zwang, weil Auftraggeber nur noch „neue Selbstständige“ beauftragen werden. Informiere dich jetzt über deinen Status und sprich deine Auftraggeber proaktiv an. Der BDS SH beobachtet den Gesetzesentwurf kritisch und kämpft für faire Bedingungen. [/TL;DR]

Als Gegenleistung sollen für diese „neuen Selbstständigen“ andere, angeblich günstigere Abgrenzungskriterien gelten. Die bisherigen Prüfkriterien Weisungsgebundenheit und Eingliederung rücken in den Hintergrund. Stattdessen zählt das unternehmerische Risiko – bewertet anhand von fünf Kriterien, von denen mindestens drei erfüllt sein müssen:

  1. Der Vertrag erlaubt es, eine Vertretung zu stellen.
  2. Es bestehen Verlustrisiken und Gewinnchancen.
  3. Es wird aktiv Werbung betrieben.
  4. Es gibt für Unternehmer typische Ausgaben.
  5. Es werden mehrere Auftraggeber bedient.

Klingt handhabbar? Wer genauer hinschaut, erkennt: Jedes dieser Kriterien hat in der DRV-Praxis eine lange Geschichte von enger, für Selbstständige ungünstiger Auslegung.

Wen trifft die Reform besonders hart – und warum?

Die größte Belastung trifft die breite Masse der Solo-Selbstständigen, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro monatlich verdienen – also die deutliche Mehrheit. Wer mehr verdient, kann den maximalen Rentenversicherungsbeitrag von 1.571,80 Euro pro Monat möglicherweise einkalkulieren. Für alle anderen ist die prozentuale Belastung erdrückend.

Besonders stark betroffen sind:

  • Dienstleister mit Unternehmen oder öffentlichen Stellen als Auftraggeber – sie stehen im Zentrum der Scheinselbstständigkeitsdebatte und geraten sofort unter Druck.
  • Teilzeit-Selbstständige, insbesondere Frauen – zusammen mit bestehenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen drohen bis zu 65 % Abgabenlast auf das Einkommen.
  • Gründer:innen ohne stabile Anlaufeinnahmen – eine Karenzzeit fehlt im Entwurf vollständig.
  • Ältere Selbstständige, die bei Wahl der neuen Option einzahlen würden, ohne die nötige Mindestbeitragszeit von fünf Jahren für Rentenansprüche noch erreichen zu können.
  • Bereits rentenversicherungspflichtige Selbstständige wie Lehrende oder Trainer:innen – sie verlieren durch die neue Option bestehende Ausnahmeregelungen und stehen dadurch schlechter da als heute.

Im BDS-SH-Netzwerk berichten Mitglieder aus der Praxis: Auftraggeber sind bereits heute zunehmend nervös bei der Beauftragung freier Mitarbeiter:innen. Dieser Druck würde durch den Entwurf massiv verstärkt – nicht gelindert.

Ist das wirklich ein Wahlrecht – oder Zwang durch die Hintertür?

Formell sieht der Entwurf ein Wahlrecht vor. In der wirtschaftlichen Realität wird daraus ein Zwang – und zwar durch den Markt, nicht durch Gesetz.

Auftraggeber wollen keine existenzgefährdenden Sozialversicherungs-Nachzahlungen und keine strafrechtlichen Konsequenzen riskieren. Sobald die „neue Selbstständigkeit“ als sicherere Option gilt, werden sie bei der Auftragsvergabe systematisch jene bevorzugen, die sich dem Modell angeschlossen haben. Wer nicht zahlt, verliert Aufträge – nicht weil er schlecht arbeitet, sondern weil er dem Auftraggeber zu viel Risiko bedeutet.

De facto entsteht so eine Rentenversicherungspflicht durch die Hintertür – ohne Opt-out, ohne Vertrauensschutz für bestehende Altersvorsorge-Verpflichtungen, ohne Rücksicht auf schwankende Einkommen. Die Zahl der Statusfeststellungsverfahren mit dem Ergebnis abhängiger Beschäftigung hat sich zwischen 2006 und 2014 bereits verfünffacht. Dieser Entwurf ist keine Lösung dieses Problems – er nutzt es aus.

Was tut der BDS SH – und was kannst du jetzt konkret tun?

Der BDS SH lehnt diesen Entwurf klar ab. Rechtssicherheit ist eine staatliche Kernaufgabe und darf nicht an Beitragszahlungen geknüpft werden. Wir brauchen faire, transparente Abgrenzungskriterien für alle – kein Zweiklassensystem, das Schutz gegen Geld verkauft.

Was du jetzt tun kannst:

  1. Status prüfen – Der neue „Selbstcheck Erwerbsstatus“ der DRV gibt eine erste Orientierung (kritisch lesen, aber nützlich).
  2. Auftraggeber informieren – Sprich das Thema proaktiv an, bevor dein Auftraggeber es tut.
  3. In den Austausch kommen – Andere Solo-Selbstständige stehen vor denselben Fragen. Der direkte Erfahrungsaustausch ist gerade jetzt besonders wertvoll.

Hast du bereits Erfahrungen mit dem Statusfeststellungsverfahren gemacht? Befürchtest du durch die Reform konkrete Nachteile für deine Aufträge? Teile deine Einschätzung – gemeinsam geben wir dem Mittelstand im Norden eine starke Stimme.

Fazit: Wirtschaft braucht Freiheit – keine neuen Pflichtbescheide

Der BMAS-Entwurf verpackt eine Rentenversicherungspflicht als freiwilliges Angebot – und nennt das Fortschritt. Die Realität ist eine andere: Solo-Selbstständige werden zwischen finanziellem Druck und Auftragsverlust eingeklemmt, ohne dass das eigentliche Problem – jahrelang gewachsene Rechtsunsicherheit durch DRV-Auslegungen – wirklich gelöst wird.

Der BDS SH wird die weiteren Entwicklungen dieses Gesetzentwurfs lautstark und kritisch begleiten und die Interessen des Mittelstands in Schleswig-Holstein in die politische Debatte tragen.

Häufige Fragen zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens

Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung – er ist kein geltendes Gesetz. Du musst heute nichts ändern. Sinnvoll ist es aber, deinen aktuellen Status zu kennen und Auftraggeber proaktiv zu informieren, bevor das Thema von deren Seite kommt.

Bei der bisherigen Selbstständigkeit gelten die bekannten DRV-Kriterien – insbesondere Weisungsgebundenheit und Eingliederung. Bei der geplanten „neuen Selbstständigkeit“ rücken diese in den Hintergrund, dafür gilt Rentenversicherungspflicht mit vollem Beitrag. Beide Modelle sollen parallel existieren – aber nur eines davon bietet mehr Schutz.

Nein. Wer ausschließlich Privatkunden bedient, ist von der Scheinselbstständigkeitsproblematik kaum betroffen, da der Staat Privatpersonen schwerlich als Arbeitgeber einstufen und Nachforderungen von ihnen einziehen kann.

Der Entwurf legt nahe, dass es sich um ein einmaliges Wahlrecht handelt – ein Zurück ist wahrscheinlich nicht vorgesehen. Das ist einer der kritischsten Punkte, den der BDS SH klar ablehnt.

Das hängt von deinem Einkommen ab. Der Beitrag berechnet sich einkommensabhängig, maximal jedoch 1.571,80 Euro im Monat (Stand 2026) – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen, komplett von dir zu tragen. Für Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist die prozentuale Belastung besonders hoch.

Im BDS-SH-Netzwerk findest du über 40 Experten – darunter Steuerberater und Rechtsanwälte mit direkter Erfahrung in der Statusfeststellung. Eine kostenlose Erstberatung von bis zu zwei Stunden ist für Mitglieder inklusive. → Jetzt Experten kontaktieren.


Jeden Donnerstag um 17:00 Uhr: Der BDS-SH-Online-MeetingPoint.

Genau für Themen wie dieses: Vernetzung, Erfahrungsaustausch und kurze Impulse auf Augenhöhe – mit anderen Solo-Selbstständigen aus dem Norden. → Jetzt kostenlos teilnehmen.


Jürgen Wirobski – Unternehmensberater und Beirat BDS SH

Jürgen Wirobski

Unternehmensberater · Inhaber Wirobski + Rathje · Beirat BDS SH · INQA Coach

Als Unternehmensberater und INQA Coach begleitet Jürgen Wirobski täglich Solo-Selbstständige und KMU in Schleswig-Holstein – von der Gründung über Digitalisierung bis zur Unternehmensnachfolge. Die Auswirkungen von Statusfragen auf Auftragsverhältnisse kennt er aus der täglichen Beratungspraxis.

Kostenlose Erstberatung anfragen (bis 2 Stunden)

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