DKU-Förderung: Bis zu 40 Prozent Zuschuss für Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick:
- Viele kleine Betriebe in Schleswig-Holstein wissen, dass sie digitaler werden müssen, lassen den Landeszuschuss aber liegen, weil das Verfahren unübersichtlich wirkt.
- Das Landesprogramm DKU (Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen) bezuschusst Beratung und Umsetzung mit jeweils bis zu 40 Prozent, in der Summe bis zu 88.000 Euro.
- Entscheidend ist die Reihenfolge: Wer den Auftrag vergibt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert die Förderfähigkeit. Das ist ein formaler Ausschlussgrund.
- Beim MeetingPoint am Donnerstag, 27. August, 17:00 Uhr, ordnet Jürgen Wirobski das Programm ein und beantwortet Fragen.
Die Rechnung schreibst du in Word, die Zeiterfassung liegt auf Papier, und die Kundendaten stecken in drei verschiedenen Listen. Du weißt längst, dass das anders laufen müsste. Nur fehlt neben dem Tagesgeschäft die Zeit, sich um Angebote, Anbieter und Anträge zu kümmern.
Genau an dieser Stelle liegt in Schleswig-Holstein seit 2023 Geld bereit, das viele kleine Betriebe nicht abrufen. Nicht, weil sie es nicht bräuchten. Sondern weil das Verfahren wie eine weitere Baustelle aussieht.
Dieser Beitrag ordnet das Programm ein: was es ist, wie viel es bringt und an welchen drei Stellen Anträge typischerweise scheitern.
Was ist die DKU-Förderung, und wer kann sie beantragen?

DKU steht für die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen. Das Land Schleswig-Holstein bezuschusst damit Digitalisierungsvorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Bewilligungsbehörde ist die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) in Kiel.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Als klein gilt ein Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Damit fällt ein großer Teil der Betriebe im Land in den Kreis der Antragsberechtigten.
Ausgenommen sind Fischerei und Aquakultur sowie die Landwirtschaft, also Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die WTSH entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, und wenn diese knapp werden, zählt das Datum des Antragseingangs.
Wie viel Zuschuss gibt es, und wofür genau?
Das Programm hat zwei Module, die aufeinander aufbauen. Zuerst die Beratung, danach die Umsetzung. Beide werden mit maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst, als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
| Modul Beratung | Modul Umsetzung | |
| Zuwendungsfähige Ausgaben | 2.500 bis 20.000 Euro | 10.000 bis 200.000 Euro |
| Zuschuss | max. 40 Prozent, also bis 8.000 Euro | max. 40 Prozent, also bis 80.000 Euro |
| Laufzeit des Vorhabens | 8 Monate | 18 Monate |
| Ergebnis | schriftlicher Beratungsbericht | eingeführte Lösung im Betrieb |
Im Modul Beratung analysiert ein externes Beratungsunternehmen Ihre Abläufe und entwickelt konkrete Handlungsempfehlungen, etwa zu Prozessen, digitalen Geschäftsmodellen, Produkten oder zur IT-Sicherheit. Seit der neuen Richtlinienfassung vom 5. Juni 2026 muss jede geförderte Beratung einen eigenen Abschnitt zur IT- und Informationssicherheit enthalten, samt Risikoanalyse und konkreten Handlungsempfehlungen.
Im Modul Umsetzung wird das eingeführt, was im Bericht steht. Förderfähig sind Hardware wie Server oder Speichergeräte, Software wie Warenwirtschaft, Kundenverwaltung oder Dokumentenmanagement, die zugehörigen Dienstleistungen von der Installation bis zur Datenmigration und externe Schulungen für dein Team. Für eigenes Personal gibt es einen Pauschalsatz von 20 Prozent der direkten Kosten.
Nicht gefördert wird dagegen alles, was nach Ersatz aussieht: Standard-Büroausstattung, reine Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Geräte, Wartung und selbst erstellte Software. Der neue Rechner für die Buchhaltung fällt also heraus, das neue System dahinter kann hineinfallen.

Warum scheitern Anträge, obwohl das Vorhaben passt?

Drei Stolpersteine tauchen immer wieder auf. Alle drei haben nichts mit der Qualität des Vorhabens zu tun, sondern mit Reihenfolge und Formalien. Und alle drei lassen sich vermeiden, wenn man sie kennt.
1. Der Auftrag kam vor dem Antrag. Als Projektbeginn gilt bereits die verbindliche Vergabe eines Auftrags, also der unterschriebene Beratungs- oder Dienstleistungsvertrag. Wer vorher zusagt, verliert die Förderfähigkeit. Das ist ein formaler Ausschlussgrund, keine Ermessensfrage.
2. Die Beraterwahl war frei, ist sie aber nicht. Im Modul Beratung kommen nur Beratungsunternehmen infrage, die für eine go-digital-Beratung des Bundes lizenziert waren. Das Bundesprogramm go-digital ist Ende 2024 ausgelaufen, neue Lizenzen werden nicht mehr vergeben. Der Kreis möglicher Partner ist damit fest umrissen, und die Prüfung gehört an den Anfang, nicht ans Ende der Anbietersuche.
3. Der Umweltbezug fehlte. Das Modul Umsetzung ist an das Ziel gekoppelt, die Hälfte der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen. Ihr Vorhaben sollte also nachvollziehbar Treibhausgase einsparen oder Ressourcen schonen, etwa durch weniger Papier, weniger Fahrten oder eine bessere Auslastung. Wer das erst beim Ausfüllen des Antrags bemerkt, argumentiert nachträglich statt von Anfang an.
Dazu kommt der organisatorische Rahmen, den man einplanen sollte: Der Antrag läuft elektronisch über das Serviceportal des Landes und setzt ein Servicekonto Business mit Elster-Organisationszertifikat voraus. Ausgezahlt wird nach dem Erstattungsprinzip, Sie gehen also in Vorleistung. Jedes Modul kann während der Laufzeit der Richtlinie nur einmal in Anspruch genommen werden, und für das Modul Umsetzung gilt die De-minimis-Grenze von 300.000 Euro in drei Jahren.
Fazit: Der Zuschuss ist da, die Reihenfolge entscheidet
Die DKU-Förderung ist kein Sonderfall für Technologieunternehmen. Sie ist für Betriebe gedacht, die ihre Abläufe endlich sauber aufstellen wollen, und sie deckt beides ab, das Nachdenken und das Anschaffen. Die aktuelle Richtlinie läuft zunächst bis zum 30. Juni 2027.
Der Weg dorthin ist überschaubar, wenn er in der richtigen Reihenfolge gegangen wird: erst prüfen, ob der Betrieb in den Kreis der Antragsberechtigten fällt, dann das Vorhaben grob umreißen, dann die kostenfreie Innovationsberatung der WTSH nutzen, und erst danach Angebote einholen und beauftragen.
Wenn Sie lieber mit einem Coach an den Prozessen arbeiten als mit einem Beratungsbericht, lohnt daneben ein Blick auf das INQA-Coaching, das der BDS SH als Netzwerkpartner begleitet. Beide Wege schließen sich nicht aus, sie setzen nur an unterschiedlichen Stellen an.
Beim MeetingPoint am Donnerstag, 27. August, um 17:00 Uhr nehmen wir uns das Thema vor.
Jürgen Wirobski ordnet die DKU-Förderung für kleine Betriebe ein, zeigt, wo sich der Aufwand lohnt, und beantwortet Ihre Fragen. Der MeetingPoint ist offen, kostenlos und findet online statt. Bringen Sie Ihr konkretes Vorhaben mit, dann wird aus dem Programm ein Plan.



