Corona-Soforthilfen: Hoffnungsschimmer am Horizont der Rückforderungswelle

Die wirtschaftliche Lage vieler Kleinstunternehmen und Soloselbstständiger in Schleswig-Holstein ist derzeit von großer Unsicherheit geprägt. Was im Jahr 2020 als unbürokratische Hilfe begann, hat sich für viele zu einem belastenden Verwaltungsmarathon entwickelt, da die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vermehrt bereits ausgezahlte Hilfen zurückfordert.
Wir beim BDS SH haben die aktuelle Lage intensiv für Sie sondiert. Dieser Beitrag dient als Inspiration durch Informationen, die wir aus öffentlichen Quellen und juristischen Fachanalysen für unsere Mitglieder zusammengestellt haben.
Wichtiger Hinweis: Dieser Blogbeitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die folgenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Aufklärung und als Orientierungshilfe. Die rechtliche Materie ist hochkomplex und von Einzelfallprüfungen geprägt. Diese Informationen können und sollen eine individuelle Prüfung durch qualifizierte Juristen oder Steuerberater nicht ersetzen.
Die gute Nachricht: Rückforderungsbescheide sind nicht unantastbar
Entgegen der ersten Befürchtung vieler Betroffener zeigt die aktuelle Rechtsprechung der Jahre 2023 bis 2025, dass die Bescheide der Behörden oft rechtlich angreifbar sind. In mehreren Bundesländern haben Oberlandesgerichte bereits zu Gunsten der Unternehmen entschieden.
Zentrale Erkenntnisse unserer Recherche
Unsere Analyse der aktuellen Urteile (z. B. OVG Münster und VGH Mannheim) zeigt drei wesentliche Argumentationslinien auf, die auch für Betroffene in Schleswig-Holstein relevant sein können:
- Vertrauensschutz & Mangelnde Bestimmtheit: Gerichte haben klargestellt, dass unklare Formulierungen in den ursprünglichen Bewilligungsbescheiden zu Lasten der Behörde gehen. Wenn aus dem Bescheid nicht eindeutig hervorging, dass die Hilfe nur unter Vorbehalt gewährt wurde oder dass später völlig neue Kriterien für die Abrechnung gelten würden, dürfen die Empfänger oft auf den Bestand der Hilfe vertrauen.
- Ermessensfehler der Behörde: Ein Widerruf ist eine Ermessensentscheidung. Die IB.SH darf Rückforderungen nicht rein schematisch nach Excel-Tabellen abwickeln. Sie ist vielmehr verpflichtet, die individuelle Härte (z. B. wirtschaftliche Existenzgefährdung, Alter oder Krankheit des Betroffenen) zu prüfen.
- Die Frage der „Betrieblichen Veranlassung“: Oft entzündet sich der Streit daran, welche Kosten als betrieblich anerkannt werden. Die moderne Rechtsprechung hat das veraltete „Aufteilungsverbot“ für gemischte Kosten (privat/betrieblich) weitgehend aufgegeben. Heute können viele Aufwendungen zeitanteilig oder nach anderen objektiven Maßstäben aufgeteilt werden, was den nachweisbaren Liquiditätsengpass vergrößern und die Rückforderungssumme mindern kann.
Spezielle Lage in Schleswig-Holstein
In unserem Bundesland gibt es zudem spezifische Ansatzpunkte. Experten diskutieren derzeit intensiv die „Beleihungsfrage“: Es bestehen Zweifel, ob die IB.SH zum Zeitpunkt des Erlasses vieler Bescheide überhaupt gesetzlich dazu befugt war, hoheitlich als Behörde zu handeln. Wäre dies nicht der Fall, könnten viele Bescheide bereits formell rechtswidrig sein.
Was können Betroffene jetzt tun?
Sollten Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten, raten Experten zu einem besonnenen, aber entschlossenen Vorgehen:
- Fristen wahren: Ein Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids erfolgen.
- Aufschiebende Wirkung nutzen: Ein fristgerechter Widerspruch führt dazu, dass Sie den geforderten Betrag vorerst meist nicht überweisen müssen.
- Individuelle Begründung statt Musterbriefe: Standardisierte Schreiben greifen oft zu kurz. Eine erfolgreiche Verteidigung muss auf Ihre spezifische Situation im Jahr 2020 und die genaue Formulierung Ihres Bescheids eingehen.
- Vorsicht bei Ratenzahlungsanträgen: Diese können unter Umständen als Anerkenntnis der Forderung gewertet werden. Prüfen Sie erst die Rechtmäßigkeit des Bescheids.
Fazit: Die Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch stehen laut Experten derzeit so gut wie nie zuvor, da die Argumentationslinien der Behörden durch obergerichtliche Urteile erschüttert wurden.

Bleiben Sie wachsam und nutzen Sie die Unterstützung durch professionelle Berater, um Ihre Rechte zu wahren. Wir als BDS SH werden Sie weiterhin über die allgemeinen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Strategisch handeln statt nur reagieren
Rückforderungsbescheide sind nicht nur eine juristische Frage – sie sind auch eine unternehmerische. Liquidität, Risikomanagement, Planungssicherheit und Kommunikation mit Banken oder Steuerberatern spielen eine zentrale Rolle.
Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, die Lage nicht isoliert zu betrachten, sondern strategisch einzuordnen:
- Welche Auswirkungen hat eine mögliche Rückzahlung auf Ihre Liquiditätsplanung?
- Wie kommunizieren Sie mit Finanzierungspartnern?
- Welche betriebswirtschaftlichen Szenarien sind sinnvoll?
- Wie sichern Sie Ihr Unternehmen gegen ähnliche Risiken künftig ab?
In der BDS SH Community finden Sie erfahrene Unternehmensberaterinnen und -berater, die Sie bei genau diesen strategischen Fragestellungen unterstützen – unabhängig von der individuellen juristischen Prüfung.
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Denn unternehmerische Resilienz entsteht nicht nur vor Gericht, sondern vor allem durch kluge, vorausschauende Entscheidungen.



