EU-Richtlinien & Transparenz
Was die EU-KI-Verordnung grob verlangt
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung regelt, dass Menschen erkennen können müssen, wenn sie es mit KI-erzeugten Inhalten zu tun haben. Das betrifft je nach Fall Texte, Bilder, Audio und Video. Die genauen Pflichten hängen vom Einzelfall ab, und die Auslegung entwickelt sich noch. Dieser Überblick ersetzt darum keine Rechtsberatung. Für den konkreten Fall hilft dir die Matrix bei der Entscheidung, und für die rechtssichere Umsetzung binden wir Fachleute ein.