Im gewerblichen Betrieb kann man Strom nicht nur einkaufen, sondern auch selbst produzieren.

Vor allem bei einem höheren Strombedarf und genug Erfahrung mit Bürokratie können Kosten dadurch erheblich sinken. Am Anfang steht eine Energieberatung, um den Strombedarf im Detail zu ermitteln und Lösungsansätze zu entwickeln. Vor einer weitergehenden Planung sollte der Gewerbetreibende dann die Lösungsansätze rechtlich mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts prüfen. Gibt es für einen oder mehrere Ansätze grünes Licht, schließt sich die Wirtschaftlichkeitsberechnung an.

Während Photovoltaik-Anlagen für Stromverbräuche tagsüber gut geeignet sein können, kann es bei einem 24-Stunden-Betrieb oder beispielsweise in einer Bäckerei durchaus erforderlich sein, auch im Dunkeln Strom zu haben. Dann wird eine kleine Windenergieanlage, insbesondere in Küstennähe in Schleswig-Holstein, alternativlos sein. Natürlich kann man auch Stromspeicher im Betrieb einsetzen. Je nach weiterer Planung ist dann ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Wie immer spielen auch Abgaben eine Rolle: Stromsteuer kann anfallen und den Strom um 2,05 Cent pro Kilowattstunde verteuern. Außerdem ist die EEG-Umlage zu zahlen.

Gegenüber einer Stromversorgung durch ein PPA (Power Purchase Agreement) ist die EEG-Umlage bei der Eigenversorgung auf 40 % reduziert, beträgt also 2022 nur 1,489 Cent pro Kilowattstunde.

Im Übrigen sind nur Abschreibungen für die Erzeugungsanlage und die Finanzierungskosten zu berücksichtigen.

Der Gesetzgeber wird in absehbarer Zeit Bauherren von Neubauten von Gewerbeimmobilien verpflichten, die Dächer mit Photovoltaik-Anlagen auszurüsten. Für den Bestand sind dementsprechend Förderungen zu erwarten.

Weitere Einsparpotenziale ergeben sich für Gewerbetreibende, wenn sie Wärmeerzeugung gleichzeitig auf Strom, also mit Wärmepumpen, umstellen oder Elektromobilität forcieren.


Autor: Markus Sawade, Mitglied im BDS SH, PALUKA Rechtsanwälte, Fachbereich erneuerbare Energien

 

 

 

Bild: © tongpatong_AdobeStock

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