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Strom teilen, gemeinsam sicherer werden.

Was Energiegemeinschaften und Inselnetze deinem Betrieb bringen, was seit 2026 gilt und wo die Grenzen liegen.

Kurz gesagt

Seit Juni 2026 dürfen Betriebe Solarstrom über das öffentliche Netz mit Nachbarn teilen. Innerhalb eines Gebäudes geht das schon seit 2024 einfacher. In der Praxis sind die Abläufe noch im Aufbau, bis 2027 läuft vieles über Dienstleister. Ein Inselnetz hält deinen Betrieb bei Stromausfall am Laufen, braucht aber Speicher und eine gute Planung.

Drei Wege, Strom gemeinsam zu nutzen

Unter einem Dach

Mehrere Betriebe in einem Gebäude nutzen den Strom einer Solaranlage auf dem Dach. Seit 2024 geht das ohne die Pflichten eines Energieversorgers.

In der Nachbarschaft

Seit Juni 2026 darfst du Solarstrom über das öffentliche Netz mit Betrieben in deiner Nähe teilen. Das heißt Energy Sharing.

Gemeinsam investieren

Mehrere Betriebe finanzieren zusammen eine Anlage oder einen Speicher, zum Beispiel als Genossenschaft, und teilen Kosten und Nutzen.

Wie teile ich Strom innerhalb eines Gebäudes?

Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Sie gilt seit Mai 2024 und ist auch für Gewerbegebäude gedacht. Die Solaranlage und alle, die den Strom nutzen, hängen am selben Netzanschluss. Der Strom fließt also nicht durch das öffentliche Netz.

Alle Beteiligten schließen einen Vertrag, der festlegt, wer welchen Anteil bekommt und wer sich um die Anlage kümmert. Den Strom für die übrigen Stunden kauft jeder Betrieb weiter bei seinem eigenen Anbieter. Grundlage ist § 42b EnWG.

Was gilt seit Juni 2026 für das Teilen über das Netz?

Seit dem 1. Juni 2026 darfst du Strom aus deiner Solaranlage oder deinem Speicher über das öffentliche Netz mit anderen in der Nähe teilen. Nähe heißt: im Gebiet deines Verteilnetzbetreibers. Ab Juni 2028 kommt das direkt angrenzende Gebiet dazu. Grundlage ist § 42c EnWG.

Nötig sind ein Vertrag über die gemeinsame Nutzung mit einem Schlüssel, wer wie viel bekommt, und eine Messung im Viertelstundentakt, also meist ein intelligentes Messsystem. Den restlichen Strom bezieht jeder weiter von seinem Anbieter. Netzentgelte und Abgaben fallen für den geteilten Strom weiter an, eine besondere Förderung sieht das Gesetz nicht vor.

Ehrlich gesagt: In der Praxis fehlen noch einheitliche Abläufe bei Netzbetreibern und Abrechnung. Die Bundesnetzagentur erwartet eine Standardlösung bis April 2027. Bis dahin läuft das Teilen vor allem über spezialisierte Dienstleister (Stand 18.10.2026).

Was ist ein Inselnetz und wann hilft es?

Ein Inselnetz versorgt deinen Betrieb weiter, wenn das öffentliche Netz ausfällt. Dafür braucht es eine Solaranlage, einen Speicher und einen Wechselrichter, der vom Netz getrennt weiterarbeiten kann. Fällt das Netz aus, trennt sich das Gebäude ab und versorgt sich selbst, so lange Sonne und Speicher reichen.

Energy Sharing hilft dabei nicht: Fällt das öffentliche Netz aus, kann auch kein Strom über das Netz geteilt werden. Wer mehrere Betriebe über eigene Leitungen zu einem gemeinsamen Inselnetz verbinden will, braucht eine Fachplanung und frühe Abstimmung mit dem Netzbetreiber.

Wie du Notstrom und Ersatzstrom unterscheidest, steht auf Strom selbst erzeugen und speichern. Wie sich dein Betrieb insgesamt auf einen Ausfall vorbereitet, zeigt Resilienz & Krisenvorsorge.

Lohnt sich das für meinen Betrieb?

Am ehesten, wenn du mittags Strom übrig hast und ein Betrieb in der Nähe genau dann Strom braucht. Statt den Überschuss für wenig Geld einzuspeisen, bekommt dein Nachbar ihn zu einem fairen Preis.

Weil Netzentgelte weiter anfallen, ist der Vorteil beim Teilen über das Netz kleiner als beim Eigenverbrauch. Unter einem Dach ist die Rechnung meist besser, weil der Strom das Netz gar nicht nutzt. Und: Gemeinsam planen heißt auch, sich auf Partner zu verlassen. Klärt früh, was passiert, wenn ein Betrieb umzieht oder aufhört.

So fängst du an

1. Überschuss kennen

Wann erzeugst du mehr, als du brauchst? Das zeigt dir die Auswertung deiner Anlage oder eine Schätzung vom Fachbetrieb.

2. Partner finden

Wer in deiner Nähe braucht tagsüber Strom? Sprich Nachbarbetriebe an, im MeetingPoint oder in der Community.

3. Messung klären

Frag deinen Messstellenbetreiber nach einem intelligenten Messsystem. Ohne Viertelstundenwerte geht Energy Sharing nicht.

4. Vertrag und Dienstleister

Legt den Aufteilungsschlüssel schriftlich fest. Prüft, ob ein Dienstleister Messung und Abrechnung übernimmt.

5. Notstrom mitdenken

Soll der Betrieb bei Stromausfall weiterlaufen? Dann plane Speicher und Inselbetrieb gleich mit.

Mehr zu Energiekosten und Krisenvorsorge

Strom teilen ist eine Stellschraube unter mehreren. Wie eigener Solarstrom und ein Speicher zusammenpassen, liest du auf Strom selbst erzeugen und speichern. Alles zu Energiekosten und zur Vorsorge für Krisen findest du auf unseren Lösungsseiten, mit Fachleuten aus der Community und kostenfreier Erstberatung.

Wissen zum Thema

Antworten & Lösungen

Häufige Fragen zu Energiegemeinschaften und Inselnetzen

Was ist der Unterschied zwischen Gebäudeversorgung und Energy Sharing?

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bleibt der Strom im Gebäude und fließt nicht durch das öffentliche Netz. Beim Energy Sharing wird er über das öffentliche Netz an Betriebe in der Nähe geteilt. Dafür fallen Netzentgelte an, und es braucht eine Messung im Viertelstundentakt.
Für Energy Sharing ja, denn geteilter Strom muss viertelstündlich gemessen werden. Für die Gebäudeversorgung hängt das von der Aufteilung ab. Dein Messstellenbetreiber sagt dir, was nötig ist.
Nein. Das Gesetz sieht für Energy Sharing keine geringeren Netzentgelte und keine besondere Förderung vor. Der Vorteil entsteht, weil dein Überschuss mehr wert ist als die Einspeisevergütung.
Nicht von selbst. Fällt das öffentliche Netz aus, kann auch kein Strom über das Netz geteilt werden. Dafür brauchst du ein Inselnetz mit Speicher und passendem Wechselrichter.
Sprich Betriebe in deiner Nachbarschaft an. Im MeetingPoint jeden Donnerstag von 17 bis 18 Uhr und in unserer Community triffst du Menschen, die ähnliche Fragen haben. Die Erstberatung ist kostenfrei, auch ohne Mitgliedschaft.