Strom teilen, gemeinsam sicherer werden.
Kurz gesagt
- Geteilter Strom läuft über das Netz, Netzentgelte fallen weiter an.
- Teilen klappt nur mit Messung im Viertelstundentakt.
- Bei Stromausfall hilft nur ein eigenes Inselnetz, nicht das Teilen.
Drei Wege, Strom gemeinsam zu nutzen
Unter einem Dach
In der Nachbarschaft
Gemeinsam investieren
Wie teile ich Strom innerhalb eines Gebäudes?
Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Sie gilt seit Mai 2024 und ist auch für Gewerbegebäude gedacht. Die Solaranlage und alle, die den Strom nutzen, hängen am selben Netzanschluss. Der Strom fließt also nicht durch das öffentliche Netz.
Alle Beteiligten schließen einen Vertrag, der festlegt, wer welchen Anteil bekommt und wer sich um die Anlage kümmert. Den Strom für die übrigen Stunden kauft jeder Betrieb weiter bei seinem eigenen Anbieter. Grundlage ist § 42b EnWG.
Was gilt seit Juni 2026 für das Teilen über das Netz?
Seit dem 1. Juni 2026 darfst du Strom aus deiner Solaranlage oder deinem Speicher über das öffentliche Netz mit anderen in der Nähe teilen. Nähe heißt: im Gebiet deines Verteilnetzbetreibers. Ab Juni 2028 kommt das direkt angrenzende Gebiet dazu. Grundlage ist § 42c EnWG.
Nötig sind ein Vertrag über die gemeinsame Nutzung mit einem Schlüssel, wer wie viel bekommt, und eine Messung im Viertelstundentakt, also meist ein intelligentes Messsystem. Den restlichen Strom bezieht jeder weiter von seinem Anbieter. Netzentgelte und Abgaben fallen für den geteilten Strom weiter an, eine besondere Förderung sieht das Gesetz nicht vor.
Ehrlich gesagt: In der Praxis fehlen noch einheitliche Abläufe bei Netzbetreibern und Abrechnung. Die Bundesnetzagentur erwartet eine Standardlösung bis April 2027. Bis dahin läuft das Teilen vor allem über spezialisierte Dienstleister (Stand 18.10.2026).
Was ist ein Inselnetz und wann hilft es?
Ein Inselnetz versorgt deinen Betrieb weiter, wenn das öffentliche Netz ausfällt. Dafür braucht es eine Solaranlage, einen Speicher und einen Wechselrichter, der vom Netz getrennt weiterarbeiten kann. Fällt das Netz aus, trennt sich das Gebäude ab und versorgt sich selbst, so lange Sonne und Speicher reichen.
Energy Sharing hilft dabei nicht: Fällt das öffentliche Netz aus, kann auch kein Strom über das Netz geteilt werden. Wer mehrere Betriebe über eigene Leitungen zu einem gemeinsamen Inselnetz verbinden will, braucht eine Fachplanung und frühe Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
Wie du Notstrom und Ersatzstrom unterscheidest, steht auf Strom selbst erzeugen und speichern. Wie sich dein Betrieb insgesamt auf einen Ausfall vorbereitet, zeigt Resilienz & Krisenvorsorge.
Lohnt sich das für meinen Betrieb?
Am ehesten, wenn du mittags Strom übrig hast und ein Betrieb in der Nähe genau dann Strom braucht. Statt den Überschuss für wenig Geld einzuspeisen, bekommt dein Nachbar ihn zu einem fairen Preis.
Weil Netzentgelte weiter anfallen, ist der Vorteil beim Teilen über das Netz kleiner als beim Eigenverbrauch. Unter einem Dach ist die Rechnung meist besser, weil der Strom das Netz gar nicht nutzt. Und: Gemeinsam planen heißt auch, sich auf Partner zu verlassen. Klärt früh, was passiert, wenn ein Betrieb umzieht oder aufhört.
So fängst du an
1. Überschuss kennen
2. Partner finden
3. Messung klären
4. Vertrag und Dienstleister
5. Notstrom mitdenken
Mehr zu Energiekosten und Krisenvorsorge
Strom teilen ist eine Stellschraube unter mehreren. Wie eigener Solarstrom und ein Speicher zusammenpassen, liest du auf Strom selbst erzeugen und speichern. Alles zu Energiekosten und zur Vorsorge für Krisen findest du auf unseren Lösungsseiten, mit Fachleuten aus der Community und kostenfreier Erstberatung.
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