Gesunde Beschäftigte – gesunde Unternehmen: Deshalb lohnt sich eine betriebliche Gesundheitsvorsorge

Unternehmen stehen in der heutigen Zeit insbesondere durch den Fachkräftemangel vor immer größeren Herausforderungen. Verstärkt wird dies durch eine immer höhere Personalfluktuation und den demografischen Wandel. Aus dem Fachkräftereport 2022 des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) geht hervor, dass derzeit mehr als die Hälfte der Unternehmen offene Stellen zumindest vorübergehend nicht besetzen können.

Was können Unternehmen also tun, um einerseits neues Personal zu gewinnen und zu binden sowie ihr wichtigstes Kapital – die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – zu schützen? Eine Lösung, die beide Ansätze vereint, ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Mit einer bKV erhöhen Arbeitgeber durch einen zusätzlichen Benefit die Attraktivität für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, generieren hierdurch einen Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung von Fachkräften und schützen gleichzeitig mit einer gezielten Gesundheitsvorsorge die Arbeitskraft ihrer Belegschaft. Dadurch können Krankenausfälle reduziert und die Produktivität in den Unternehmen gesteigert werden. Indem der Arbeitgeber eine bKV anbietet, zeigt er den Arbeitnehmern, dass er sich um ihr Wohlergehen und ihre Gesundheit kümmert. Dies kann das Vertrauen der Arbeitnehmer in das Unternehmen stärken und das Engagement und die Motivation fördern. Die bKV kann auch dazu beitragen, das Betriebsklima zu verbessern und ein Gefühl der Zusammengehörigkeit im Team zu schaffen.

Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist dies im Rahmen einer arbeitgeberfinanzierten bKV kostenlos. Sie erhalten eine hochwertigere Gesundheitsversorgung, ohne dass sie selbst die Beiträge tragen müssen. Der Arbeitgeber übernimmt an dieser Stelle soziale Verantwortung und stärkt dabei nicht nur die Loyalität seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig, sondern auch seine Reputation nach innen und nach außen.

So funktioniert die betriebliche Krankenversicherung

Der Arbeitgeber schließt beispielsweise mit einer Krankenversicherung einen Kollektivrahmenvertrag ab, um seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine betriebliche Gesundheitsvorsorge anbieten zu können. Die Anmeldung seiner Belegschaft ist – von Krankenversicherung zu Krankenversicherung unterschiedlich – ab einer Mindestanzahl der Beschäftigten und in der Regel ohne Gesundheitsprüfung möglich. Der Arbeitgeber entscheidet, welche Bausteine der Gesundheitsvorsorge er seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der bKV anbieten möchte. Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich kann auf diese Weise die medizinische Versorgung verbessert werden. So können etwa durch ergänzende Vorsorgeuntersuchungen Erkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Aber auch im Bereich der Zahngesundheit und bei Sehhilfen kann der gesetzliche Versicherungsumfang durch eine bKV verbessert werden. Hier werden die durch den Arbeitgeber finanzierten Leistungen erlebbar, etwa durch die regelmäßige Zahnprophylaxe.

Bei der Wahl des passenden Versicherungsumfangs stehen den Arbeitgebern die Vermittlerinnen und Vermittler der Krankenversicherungen beratend zur Seite. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Beiträge als Sachlohn behandelt werden, sodass diese im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze steuer- und sozialabgabenfrei sind. Kurz zusammengefasst: Von einer bKV profitieren sowohl der Arbeitgeber als auch die Beschäftigten.


Die Württembergische Krankenversicherung AG ist als Mitglied im BDS SH ein kompetenter Partner für die betriebliche Krankenversicherung. Sie bietet eine ganzheitliche Beratung und Betreuung. Für weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot steht Holger Schütze von der Wüstenrot Bausparkasse AG in Schleswig unter der Telefonnummer 0177 3310200 und per E-Mail holger.schuetze@wuestenrot.de zur Verfügung


Bilder: ©-Shutter-B-_AdobeStock, ©Андрей Яланский_AdobeStock_248733276

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