Der Bundesgerichtshof hat am 28. Mai 2020 Vorgaben zur Cookie-Einwilligung präzisiert

Jetzt besteht akuter Handlungsbedarf.

Am 28. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs vom 01.10.2019 im Umgang mit Cookies präzisiert.

Jetzt ist klar, dass Cookies für Analysezwecke, Marketing und Marktforschung künftig nicht mehr ohne Einwilligung gesetzt werden dürfen. Ganz ohne Einwilligung dürfen nur noch Cookies verwendet werden, die für die Nutzung der Webseite technisch notwendig sind, also etwa die Funktionalität eines Warenkorbs sicherstellen oder Opt-Ins speichern.

Jetzt besteht dringender Handlungsbedarf bei alles Websites, die lediglich über einen klassischen Opt-out Cookie-Banner verfügen. Diese Websites sind seit dem 28. Mai rechtlich angreifbar.

 

Sie müssen jetzt reagieren!

Wir empfehlen die sofortige Implementierung eines Cookie-Consent-Managers. Diese Software analysiert das Vorhandensein von Cookies und weiterer einwilligungspflichtiger Datenverbindungen zu Dritt-Anbietern. Die Software wird in die Website eingebunden und den Funktionen und verwendeten Tools entsprechend von uns administriert. Beim Besuch der Website sind dann alle relevanten Funktionen, Tools und Cookies außer Funktion. Erst durch das Verhalten des Besuchers wird die Nutzung von Funktionen, Tools und Cookies aktiviert oder auch nicht. Bleiben die Einwilligungen aus, bietet der Cookie-Consent-Manager bei einzelnen externen Möglichkeiten an, die Freigabe vor der Nutzung auf der entsprechenden Seite der Website zu erteilen. Die vom Besucher der Website im Cookie-Consent-Manager vorgenommene Wahl wird mit einem Cookie im Browser des Nutzers gespeichert (Opt-Ins). So muss er sich beim nächsten Besuch nicht erneut entscheiden. Der Cookie-Banner bleibt dann aus.


Weitere Hilfestellung

Wenn Sie nach einer Lösung für eine rechts-sichere Cookie-Einwilligung suchen, können sie sich gerne an N3MO – New Marketing 3.0 wenden.

In diesem Video erfahren Sie die Hintergründe und bekommen Sie verschiedene auch weitergehende Lösungen vorgestellt.

 

Autor:

Wolfgang Koll
stellvertretender Landesvorsitzender BDS SH
Werbe- und Medienkaufmann

N3MO – New Marketing 3.0

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