
Das Wichtigste auf einen Blick
- Mehr als die Hälfte der Unternehmen ab 20 Beschäftigten nutzt 2026 KI. Kleine Betriebe liegen deutlich darunter.
- Wer zögert, tut das selten aus Ablehnung. Meist fehlen Know-how, Zeit und Klarheit über die Regeln.
- Die KI-Verordnung verlangt, dass du die KI-Kompetenz deines Teams förderst und bestimmte KI-Inhalte kennzeichnest. Ein Verbot ist sie nicht.
- Fang mit einer einzigen Aufgabe an, lege klare Regeln fest und prüfe nach einem Monat, was es gebracht hat.
Im Mai 2025 haben wir hier ausführlich erklärt, warum viele Betriebe bei künstlicher Intelligenz zögern. Seitdem hat sich viel bewegt: KI ist in der Breite angekommen, und die EU hat die Regeln nachgeschärft und an einigen Stellen entschärft. Hier liest du den Stand von heute und wie du ohne großes Projekt anfängst.
Wie viele Betriebe nutzen 2026 schon KI?
Laut Bitkom setzen 2026 erstmals 57 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten KI ein, nach 36 Prozent im Vorjahr und 20 Prozent im Jahr 2024. Nur noch 4 Prozent sagen, KI sei für sie kein Thema. Je kleiner der Betrieb, desto seltener wird KI genutzt.

Die amtliche Statistik, die auch kleinere Betriebe erfasst, zeigt niedrigere Werte. 2025 nutzten 26 Prozent der deutschen Unternehmen ab 10 Beschäftigten KI, im EU-Schnitt waren es 20 Prozent. Unser Nachbar Dänemark liegt mit 42 Prozent weit vorn. Die KfW kommt für den gesamten Mittelstand auf 20 Prozent, selbst unter Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten sind es dort 19 Prozent.
Die Zahlen unterscheiden sich, weil die Studien unterschiedliche Betriebe befragen. Die Richtung ist aber eindeutig. Und noch etwas zeigt der Bitkom: 59 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, schöpfen ihr Potenzial nach eigener Einschätzung überhaupt nicht aus. Wer heute anfängt, ist also nicht abgehängt.
Warum zögern so viele kleine Betriebe?
Meist nicht aus Ablehnung. Unternehmen ohne KI nennen vor allem fehlendes Know-how (85 Prozent), rechtliche Unsicherheit (66 Prozent), schwer kalkulierbare Kosten (63 Prozent) und fehlendes Personal (51 Prozent). Keine Anwendung sehen nur 30 Prozent (Bitkom 2026).

Dahinter steckt oft der Alltag. Wer jeden Tag mit Kundschaft, Aufträgen und Verwaltung ausgelastet ist, hat kaum Zeit zum Ausprobieren. Dazu kommt eine gute Portion Vorsicht: Viele wollen erst sehen, wie es bei anderen läuft. Das ist verständlich, kostet aber Zeit, in der andere lernen.
Wer KI schon nutzt, hat andere Sorgen. An erster Stelle steht der Datenschutz (66 Prozent), dann die Frage, was erlaubt ist (56 Prozent), und die Sorge, dass Firmendaten in falsche Hände geraten (45 Prozent). 42 Prozent erleben, dass Beschäftigte die neuen Werkzeuge nicht annehmen.
Was verlangt die KI-Verordnung von meinem Betrieb?
Für die meisten kleinen Betriebe zwei Dinge: Du förderst die KI-Kompetenz deines Teams, und du machst bestimmte KI-Inhalte und Chatbots als solche erkennbar. Strenge Pflichten für sogenannte Hochrisiko-Systeme, etwa bei der Personalauswahl, greifen erst ab Dezember 2027.
- KI-Kompetenz (Artikel 4): Die Pflicht gilt seit Februar 2025. Seit dem 27. Juli 2026 ist sie entschärft: Wer KI im Betrieb einsetzt, ergreift Maßnahmen, um die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu fördern. Ein bestimmtes Niveau musst du nicht garantieren. Halte fest, was du dafür tust, etwa eine Einweisung oder eine kurze Schulung.
- Transparenz (Artikel 50): Seit dem 2. August 2026 muss erkennbar sein, wenn Menschen mit einem Chatbot sprechen. Täuschend echte KI-Bilder und -Videos sowie KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen einen Hinweis. Wann das genau gilt, klärt unsere Entscheidungshilfe zur KI-Kennzeichnungspflicht.
- Datenschutz: Die DSGVO gilt weiter. Personenbezogene Daten gehören nicht in frei zugängliche KI-Dienste ohne Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Mehr dazu auf unserer Seite Cyber-Sicherheit und DS-GVO.
Wie eine Schulung für dein Team aussehen kann, zeigt unsere Seite Schulung zur EU-KI-Verordnung. Das ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen hilft dir eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt weiter.
Was ist dran an den häufigsten Vorbehalten?
Weniger, als oft vermutet wird. Fünf Sätze hören wir im Netzwerk besonders oft. Hier ist, was die aktuellen Zahlen dazu sagen.
„KI nimmt uns die Arbeitsplätze weg.“ KI verändert Tätigkeiten, das stimmt. 12 Prozent der Unternehmen rechnen in den nächsten zwei Jahren mit einem deutlichen Rückgang ihrer Beschäftigtenzahl durch KI. Wer KI schon nutzt, erwartet das deutlich seltener (9 Prozent) und doppelt so oft einen Anstieg (18 statt 9 Prozent). In Zeiten des Fachkräftemangels heißt das für viele kleine Betriebe vor allem: Entlastung für das Team, das man hat.
„Das ist viel zu teuer.“ Der Einstieg ist es meist nicht. Lizenzen sind laut Bitkom nur für 21 Prozent der KI-Anwender ein großer Kostenpunkt. Teuer wird es, wenn Daten aufbereitet und Systeme verbunden werden müssen. Deshalb lohnt es sich, klein anzufangen und erst auszubauen, wenn der Nutzen klar ist.
„Das ist nur was für Große.“ Die einfachsten Anwendungen sind die verbreitetsten: Texte erstellen, Texte erkennen, zusammenfassen. Genau die passen auch in einen Betrieb mit drei Leuten. Am häufigsten nutzen kleine Firmen KI bisher in wissensbasierten Dienstleistungen, am seltensten im Bau (KfW).
„Den Ergebnissen kann man nicht trauen.“ KI macht Fehler und erfindet manchmal Dinge. Über schlechte Ergebnisse klagen aber nur 26 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen. Die Regel bleibt einfach: KI liefert den Entwurf, ein Mensch prüft und entscheidet.
„Der Datenschutz verbietet das.“ Er verlangt Regeln, kein Verbot. Nutze für die Arbeit eine Geschäftsversion mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung, gib keine Kundendaten in kostenlose Dienste ein und halte schriftlich fest, was erlaubt ist und was nicht.
Wie fange ich in meinem Betrieb klein an?
Mit einer einzigen Aufgabe, die regelmäßig Zeit frisst. Probiere sie vier Wochen lang mit KI aus, mit klaren Regeln, und schau danach ehrlich, was es gebracht hat. So lernst du mehr als mit jedem Konzept auf Papier.
- Aufgabe wählen: etwa Angebotstexte, Antworten auf häufige Kundenfragen, Stellenanzeigen, Protokolle oder Social-Media-Beiträge.
- Regeln festlegen: welches Werkzeug, welche Daten tabu sind, wer die Ergebnisse prüft. Eine Seite reicht.
- Team mitnehmen: zeigen, ausprobieren lassen, Fragen beantworten. Das ist zugleich deine Maßnahme zur KI-Kompetenz.
- Nach vier Wochen bewerten: Was ging schneller, was nicht? Dann ausbauen oder lassen.
Ein paar Beispiele aus dem Alltag: Im Handwerk formuliert KI aus Stichpunkten ein Angebot oder eine Stellenanzeige. Im Handel schreibt sie Produktbeschreibungen und fasst Kundenbewertungen zusammen. In Dienstleistungsbetrieben hilft sie beim Recherchieren, Übersetzen und Zusammenfassen von Besprechungen.
Wie du mit einer klaren Haltung wirklich Zeit sparst, liest du in KI-Assistenz als Wettbewerbsvorteil. Weitere erste Schritte findest du in Digitalisierung mit kleinem Budget, und wann Kundschaft einer Sprach-KI vertraut, in Sprach-KI im Betrieb.
Wenn du dabei Begleitung willst: Das INQA-Coaching unterstützt Betriebe unter anderem bei der Digitalisierung und wird mit bis zu 80 Prozent gefördert. Ob gefördert wird, entscheidet die Förderstelle.
Fazit: anfangen ist wichtiger als perfekt sein
Die Gründe fürs Zögern sind nachvollziehbar, aber die meisten lassen sich lösen. Die Regeln sind klarer als vor einem Jahr, der Einstieg kostet wenig, und fast alle stehen noch am Anfang. Entscheidend ist nicht das große Konzept, sondern der erste kleine Versuch.
Alles rund um KI im Betrieb bündelt unsere Seite Digitalisierung & KI im Betrieb. Fachleute aus unserer Community beraten dich in einem ersten Gespräch kostenfrei, auch ohne Mitgliedschaft. Und beim MeetingPoint, jeden Donnerstag von 17 bis 18 Uhr online, kannst du hören, wie andere Betriebe es machen.
Dieser Beitrag erschien zuerst im Mai 2025 als ausführliche Analyse. Im Oktober 2026 hat der BDS SH ihn gekürzt und aktualisiert.
Aktualität geprüft am 18.10.2026. Quellen: Bitkom, KI in der Wirtschaft (14.09.2026), IKT-Erhebung 2025 im EU-Vergleich (Eurostat, über Statistik Austria), KfW Research, KI im Mittelstand (Juli 2026), IHK Schleswig-Holstein zur Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744.




