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KI-Kennzeichnungspflicht: Nicht jede KI-Nutzung muss gekennzeichnet werden

Redaktion BDS SH

MeetingPoint am 10.09.2026: KI-Kennzeichnungspflicht: Nicht jede KI-Nutzung muss gekennzeichnet werden

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Entscheidend sind Art des Inhalts, Zusammenhang und Wirkung auf das Publikum, nicht allein der Einsatz von KI.
  • Bei Bildern, Tönen und Videos zählt, ob sie fälschlich als echt erscheinen können.
  • Bei Texten gelten engere Voraussetzungen. Eine echte redaktionelle Kontrolle kann eine Ausnahme begründen.

Simone Winkler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht, erklärte die Transparenzpflichten aus Artikel 50 Absatz 4 der europäischen KI-Verordnung.

Drei Fragen statt einer

„Wurde KI verwendet?“ reicht als Frage nicht. KI steckt heute in vielen Werkzeugen. Die Referentin schlug drei Schritte vor:

  • Inhalt einordnen: Text, Bild, Ton oder Video?
  • Kontext prüfen: Wo und mit welcher Botschaft erscheint der Inhalt, und wie versteht ihn das Publikum?
  • Ausnahmen prüfen: Greift eine gesetzliche Ausnahme?

Bilder, Ton und Video

Der Begriff „Deepfake“ ist in der KI-Verordnung weiter gefasst als im Alltag. Es kommt darauf an, ob ein Inhalt echten Personen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen kann. Maßstab ist, wie das angesprochene Publikum ihn versteht. Ein Beispiel: Ein fotorealistisches KI-Wartezimmer auf der Website einer Arztpraxis, das als die echten Praxisräume verstanden werden soll, birgt ein hohes Risiko. Eine erkennbar allgemeine Illustration kann anders zu bewerten sein.

Texte

Für Texte gelten engere Voraussetzungen. Erfasst sein können Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Gewöhnliche Produkt- und Leistungstexte musst du nicht allein deshalb kennzeichnen, weil KI beteiligt war. Eine Ausnahme kann greifen, wenn ein Mensch den Text wirklich prüft und redaktionell verantwortet. Bloßes Überfliegen genügt nicht. Quellen, Zitate und Entscheidungen solltest du nachprüfen, weil Sprachmodelle Quellen erfinden können.

Aus dem Austausch

Die Fragen zeigten viele Grenzfälle: KI-Reels mit nur kurz sichtbarem Hinweis, die Verantwortung zwischen Auftraggebern und Agenturen, autonome Chatbots. Die Referentin rechnet damit, dass Gerichte und Auslegungshilfen die Praxis weiter präzisieren.

Dieser Beitrag gibt den Impuls wieder und ist keine Rechtsberatung.

Zum Weiterlesen

Ausführlich im Beitrag KI-Kennzeichnungspflicht: Was Unternehmen kennzeichnen und was nicht und in der Entscheidungshilfe KI-Kennzeichnungspflicht.


Der MeetingPoint des BDS SH: jeden Donnerstag von 17 bis 18 Uhr, online über MS Teams, kostenlos und offen für alle. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde gibt es einen Impuls von meist nicht mehr als 20 Minuten, danach Fragen und Austausch. Eine Anmeldung brauchst du nicht. Den nächsten Termin findest du unter Veranstaltungen, alle Rückblicke in der Nachlese.

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